Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die an der Verwirklichung der Ziele des Vereins interessiert ist. Voraussetzung ist ein an den Vorstand gerichteter Aufnahmeantrag, in dem sich der Anmeldende zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet.

Für juristische Personen ist im Aufnahmeantrag ein Ansprechpartner zu benennen. Treten natürliche Personen unternehmerisch auf, so ist auch in diesem Fall ein Ansprechpartner für das Unternehmen zu benennen.